
Im Falle des Fahrzeugleasings ist es typisch, dass der Leasingnehmer alle Rechte und Pflichten aus dem Liefervertrag gegenüber dem Hersteller, darin enthalten auch die Gewährleistungsansprüche, vom Leasinggeber abgetreten bekommt. So können eben Garantie- und Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller oder Lieferanten eingefordert wer...
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