
Getrenntleben umschreibt die Situation im Eherecht, in der ein Ehepaar keine häusliche Gemeinschaft mehr bildet und die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die Trennung bezieht sich auf mensa et toro (lateinisch für Tisch und Bett). ==Deutsches Recht== Im deutschen Eherecht wird diese Situation in {§|1567|bgb|juris} BGB definiert. Steuerlich k...
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Von einem Getrenntleben geht das Gesetz aus, wenn zwischen den Ehegatten keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben (§ 1567 BGB...
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https://www.lexexakt.de/glossar/getrenntleben.php

im Ehescheidungsrecht ( Ehescheidung ) Grundlage der Zerrüttungsvermutung. Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten...
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