
Die Gestaltungsklage ist eine Klageart des deutschen Rechts. Sie dient der unmittelbaren Änderung der Rechtslage durch ein Urteil. Die Rechtsänderung tritt dabei mit Rechtskraft des Urteils automatisch ein und es bedarf keines zusätzlichen Aktes der Beteiligten. Die Gestaltungsklage ist meist statthaft, sofern die Rechtsänderung nicht von den ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Gestaltungsklage

Gestaltungsklage, Zivilprozess: Klage, die eine Umgestaltung der Rechtslage unter den Parteien anstrebt (z. B. bei Ehescheidung). Gestaltungsklagen sind nur in den gesetzlich bestimmten Fällen zulässig.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Klageart, mit der unmittelbar durch das Urteil des Verwaltungsge- richts eine Umgestaltung der Rechtslage erfolgt. Hauptanwendungsfall ist die Anfechtungsklage, da gem. § 113 I 1 VwGO das Verwaltungsgericht den Verwaltungsakt aufhebt und damit unmittelbar die Rechtslage umgestaltet.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

Mit Gestaltungsklage wird eine Klage bezeichnet, mit der der Kläger vom Gericht die Gestaltung eines Rechtsverhältnisses begehrt. Die Gestaltungsklage ist nur für wenige im Gesetz ausdrücklich aufgezählte Fälle vorgeschrieben und zulässig. Dort wo sie einschlägig ist, ist es den Parteien verwehrt selbständig ihre Verhältnisse zu gestalten...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/gestaltungsklage.php

das Begehren einer gerichtlichen Entscheidung, die nicht nur wie die Leistungsklage und die Feststellungsklage Rechte bezeugt, sondern ein Rechtsverhältnis ändert (z. B. Scheidungs- und Nichtigkeitsklage).
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/gestaltungsklage
Keine exakte Übereinkunft gefunden.