
Gestaltungsgeschäfte sind im deutschen Zivilrecht einseitige Rechtsgeschäfte, durch die eine Person ohne Mitwirkung anderer auf eine bestehende Rechtslage einwirken - sie „gestalten“ - kann. Die im Gestaltungsgeschäft enthaltene Willenserklärung wird als Gestaltungserklärung bezeichnet. So beendet etwa die Kündigung nach Zugang der Künd...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gestaltungsgeschäft
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