
ist diejenige Form des Positivismus im Recht, welche im letzten Drittel des 19. Jh.s das Recht allein auf das den Volkswillen verkörpernde Gesetz gründet. Der G. geht davon aus, dass das ordnungsmäßige Zustandekommen des Gesetzes Willkür ausschließt und Gerechtigkeit gewährleistet. Deshalb bindet er den Richter fest an das Gesetz.Kroeschell,...
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