
Als Gesetzblatt wird ein Amtsblatt bezeichnet, das allein den Wortlaut der erlassenen Gesetze wiedergibt. Der dort veröffentlichte Wortlaut gilt als amtlich. Korrekturen müssen durch gesondert veröffentlichte Berichtigungen ausgewiesen werden: Sie stellen die gültige Fassung des Gesetzes dar. Üblicherweise erscheinen Gesetzblätter in unregel...
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ist das amtliche Druckwerk, in dem Gesetze (und Rechtsverordnungen) zu veröffentlichen sind (z. B. 1849 Österreich Reichsgesetzblatt).Silvestri, G., Die deutschsprachigen Gesetzblätter Österreichs, 1967; Willoweit, D., Gesetzespublikationen und verwaltungsinterne Gesetzgebung in Preußen vor der Kodifikation, Gedächtnisschrift H. Conrad 1979, ...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Gesetzblatt, zentrales Amtsblatt für die Veröffentlichung von Gesetzen, in Deutschland auf Länder- und auf Bundesebene (Bundesgesetzblatt).
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