
Der gesellschaftliche Ankläger war ein Verfahrensbeteiligter in Strafverfahren in der DDR, der in bestimmten Fällen neben den Staatsanwalt trat. Der gesellschaftliche Ankläger hatte eine Charakterisierung des Angeklagten sowie eine Einschätzung der Tat aus Sicht des Kollektivs im Sinne der Anklage vorzutragen. Er hatte das Recht, Akteneinsicht...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaftlicher_Ankläger
Keine exakte Übereinkunft gefunden.