
Geschäftsmaurerei bezeichnet den geschäftlichen Missbrauch der Freimaurerei zu eigennützigen Zwecken und gilt in der Freimaurerei als unehrenhaft. So heißt es im Lennings Allgemeinen Handbuch der Freimaurerei aus dem Jahr 1900: Der Begriff „Freimaurerloge“ ist gesetzlich nicht geschützt. Logen ohne Gründungspatent und ohne Aufsicht durch...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Geschäftsmaurerei
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