Geschäft für den, den es angeht Bedeutung

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Geschäft für den, den es angeht

Geschäft für den, den es angeht Logo #42834Mit Geschäft für den, den es angeht, wird eine Ausnahme von Offenkundigkeitsprinzip und § 164 BGB bezeichnet, bei der es dem Vertragspartner eines Vertreters egal sein kann mit wem er das Geschäft abschliesst. Hier kommt der Vertrag auch dann mit dem Vertretenen zustande, wenn der Vertreter vergisst im fremden Namen aufzutreten und sich dies au...
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