
Zuwendungen oder Geschenke an den Arbeitnehmer sind bis zu einem Betrag von 40 EUR beim Arbeitnehmer nicht lohnsteuerpflichtig. Der Unternehmer kann jedoch unabhängig davon das Geschenk als Betriebsausgabe zum Ansatz bringen. Sollte der Wert des Geschenkes über 40 EUR liegen, so ist das Geschenk an den Mitarbeiter als Arbeitslohn zu sehen und zu ...
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https://www.betriebsausgabe.de/geschenke-an-arbeitnehmer-134.html
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