
Nach dem Tod des Inhabers der Geschäftsbetriebserlaubnis darfein Institut durch 2 Stellvertreter ohne Erlaubnis für die Erben bis zu 1 Jahr fortgeführt werden. Die Stellvertreter müssen unvzgl. nach dem Todesfall bestimmt werden; sie gelten als Geschäftsleiter nach KWGeschäftsbetriebserlaubnis, Stellvertretung und Fortführung bei Todesf...
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