
In der Wirtschaftssoziologie : in Anschluss an O. von Gierke Bezeichnung für jede Form der sozialen Vereinigung (Gemeinschaft), die eine wirkliche zusammengesetzte Person mit einem wirklichen Gesamtwillen sein soll. Die Vorstellung von einer Gesamtperson hatte nur Bedeutung in der organizistischen Soziologie . Person, kollektive
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/gesamtperson/gesamtperson.htm
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