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Gesamteigentum

Gesamteigentum Logo #40180'Haben mehrere Personen, die durch Gesetzesvorschrift oder Vertrag zu einer Gemeinschaft verbunden sind, eine Sache kraft ihrer Gemeinschaft zu Eigentum, so sind sie Gesamteigentümer, und es geht das Recht eines jeden auf die ganze Sache' (Art. 652 ZGB).
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40180

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Gesamteigentum Logo #42719Das ungeteilte Eigentum an einer Sache, das mehreren gesetzlich oder vertraglich zu einer «Gemeinschaft zur gesamten Hand» verbundenen Personen zusteht (z.B. Erbengemeinschaft). Diese Personen können nur durch einstimmigen Beschluss darüber verfügen, da alle nur auf das Ganze und nicht auf Quoten berechtigt sind,
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42719

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Gesamteigentum Logo #42295Gesamteigentum , Bezeichnung für gewisse deutsch-nationale Eigentumsverhältnisse und zwar für das gemeinschaftliche Eigentum einer genossenschaftlich zusammengefaßten Mehrheit von Eigentümern, z. B. der Markgenossenschaften, der Gewerkschaften etc. Der Begriff ist jedoch ein bestrittener, indem derselbe im wesentlichen mit dem römisch-rechtli...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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