
Das Gesamtdeckungsprinzip (auch Non-Affektationsprinzip) ist ein in der Kameralistik angewandter Haushaltsgrundsatz, der besagt, dass die Einnahmen eines öffentlichen Haushalts dessen Ausgaben zu decken haben und in der Doppik die Erträge des Ergebnishaushalts zur Deckung von dessen Aufwendungen dienen müssen (§ 16 GemHVO). Es gilt sowohl auf ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesamtdeckungsprinzip

Das Gesamtdeckungsprinzip (auch: Nonaffektationsprinzip) ist ein Haushaltsgrundsatz, der besagt, dass alle Einnahmen bzw. Erträge der Deckung aller Ausgaben bzw. Aufwendungen dienen. Nach dem Gesamtdeckungsprinzip ist also eine zweckgerichtete Bindung von Einnahmen bzw. Erträgen an speziel...
Gefunden auf
https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.