Gerichtszeugnis Bedeutung

Suchen

Gerichtszeugnis

Gerichtszeugnis Logo #42015ist vor allem die Aussage des Gerichts (Richter und Schöffen) über Handlungen und Ereignisse vor Gericht. Das G. wird im Hochmittelalter häufig. Es erbringt vollständigen Beweis einer Behauptung und kann nicht gescholten werden. Sachlich kann ein G. auch in einer Gerichtsurkunde enthalten sein.Planck, J., Das deutsche Gerichtsverfahren im Mitte...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.