Gerichtsstein Bedeutung

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Gerichtsstein

Gerichtsstein Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Gerichtsstein, des -es, plur. die -e, ein Stein, so fern er die Gränze eines Gerichtssprengels bezeichnet.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1457
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