
Ein Gerichtsreferendar ist ein Jurist mit dem ersten juristischen Staatsexamen, der seine Referendarszeit (praktischer Teil der Juristenausbildung) bei Gericht absolviert. Manchmal wird ungenau synonym der Begriff „Auskultator“ (von lat. auscultator: Zuhörer; manchmal auch „Auskulator“ geschrieben, vor allem österreichisch auch „Auskul...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsreferendar
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