
Gerichtsorganisation (Justizorganisation, Gerichtsverfassung), die Art und Weise, wie die Gerichte zur Ausübung der Gerichtsbarkeit eingerichtet sind. Für das Gebiet des Deutschen Reichs ist die neue und gemeinschaftliche G. durch die Justizgesetze von 1877 herbeigeführt (s. Gerichtsordnung).
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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