
Gesetzliche Pflicht, für bestimmte Verfahren die Gerichtskosten mit Einreichung der Klage-, Antrags-, Einspruchs- oder Rechtsmittelschrift zu zahlen. Sie ist in § 10 bis 18 des Gerichtskostengesetzes (GKG) geregelt. Gerichtskosten sind bereits im Voraus mit Einreichung der Klage-, Antrags-...
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