Gerichtsgebühren Bedeutung

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Gerichtsgebühren

Gerichtsgebühren Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Gerichtsgebühren, sing. inus. diejenigen Gebühren, welche gerichtlichen Personen für gerichtliche Handlungen von den Parteyen bezahlet werden; die Sporteln, ehedem auch der Klagschatz.
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