Gerichtsbothe Bedeutung

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Gerichtsbothe

Gerichtsbothe Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Gerichtsbothe, des -n, plur. die -n, ein Bothe, der in Diensten eines Gerichtes stehet, die Parteyen vorzuladen, u. s f. der Gerichtsdiener, und wenn er von geringer Art ist, der Gerichtsknecht.
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