
siehe Bezirke .
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https://austria-forum.org//af/AEIOU/Gerichtsbezirk

Der Gerichtsbezirk (oder Sprengel) bezeichnet den Bereich, für den ein Gericht örtlich zuständig ist. Beispielsweise ist der kleinste Gerichtsbezirk in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland der eines Amtsgerichts, in Österreich der des Bezirksgerichts (→ Liste österreichischer Gerichte). Die Regel, wonach Gerichte nur in Angelegen...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsbezirk

Gerichtsbezirk (Gerichtssprengel), der geographisch abgegrenzte Distrikt, innerhalb dessen ein Gericht die ihm zustehende Gerichtsbarkeit ausübt. Der G. ist für die räumliche Zuständigkeit der Gerichte maßgebend, indem sich der Gerichtsstand (s. d.) einer Person, d. h. die Pflicht, sich als Beschuldigter oder als Beklagter vor einem bestimmten...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

das räumlich abgegrenzte Gebiet, innerhalb dessen der Richter oder das Gericht die ihm zustehende Gerichtsbarkeit ausübt. Für die Schutzgebiete bestimmt der RK. (RKA.) die Grenzen der Gerichtsbezirke sowie den Amtssitz der richterlichen Beamten (§ 1 Nr. 7 letzter Absatz der RKVf. vom 25. Dez. 1900...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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