
. Die Gerichte erster Instanz (Bezirksgerichte, s.d.) und zweiter Instanz (Obergerichte, s.d.) bestehen aus dem zur Ausübung der Gerichtsbarkeit erster Instanz (Bezirksrichter, s.d.) bzw. zweiter Instanz (Oberrichter, s.d.) ermächtigten Beamten und aus Beisitzern (§ 8 KonsGG; § 8 der Ksl. V. vom 9.,...
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