
gerichtlicher Zweikampf (mlat. ordal, ordalium, eigtl. = das Ausgeteilte; mlat. auch iudicium pugnae, duellum). Wenn einer Streitpartei Zeugen und Eideshelfer fehlten oder wenn der Kläger einen Reinigungseid zurückwies, wurden Streitentscheidungen zwischen Waffenfähigen vom FMA. bis ins 13. Jh. häuf...
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