
Geraubte Sachen , Seehandelsgüter, welche im Seekrieg und an Seeräuber verloren gegangen sind; ein für die allgemeine Havarie (s. d.) wichtiger Begriff. Bezüglich der geraubten oder gestohlenen Sachen galt im frühern deutschen Recht vielfach der Grundsatz: Hand muß Hand wahren (s. d.).
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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