[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Gemeintrift, plur. die -en. 1) Eine gemeine Trift, d. i. derjenige Ort wo eine ganze Gemeinde ihr Vieh gemeinschaftlich auf die Weide treiben darf. 2) Das Recht einer ganzen Gemeinde, ihr Vieh auf des andern Acker zur...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1217
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