Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes Bedeutung

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Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes

Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes Logo #42134Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Spruchkörper zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes (Artikel 95 Absatz 3 Grundgesetz), Sitz: Karlsruhe. Er besteht aus den Präsidenten der obersten Gerichtshöfe des Bundes, den vorsitzenden Richt...
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