
ist die aus der (von Brüdern gebildeten) Erbengemeinschaft der bäuerlichen Miterben entwickelte gesamthänderische Personenvereinigung des deutschen mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Rechts. Sie wird später weitgehend durch den Teilungsgrundsatz einerseits und durch das Anerbenrecht andererseits verdrängt.Hübner 154ff.; Huber, M., Die G...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

im schweizerischen Zivilrecht eine Form des Gesamthandvermögens : Ein Vermögen kann mit einer Familie dadurch verbunden werden, dass Verwandte entweder eine Erbschaft ganz oder zum Teil als Gemeinderschaftsgut fortbestehen lassen oder dass sie Vermögen zu einer Gemeinderschaft zusammenlegen.
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https://www.wissen.de//lexikon/gemeinderschaft
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