
Wird der Unternehmer aufgrund einer begangenen Ordnungswidrigkeit, zum Beispiel zu schnelles Fahren oder Falschparken, aufgefordert eine Geldbuße zu zahlen, so stellen diese Zahlungen keine Betriebsausgaben dar. Der Unternehmer muss derartige Sanktionen aus seiner privaten Tasche bezahlen. Es handelt sich dabei stets um nichtabzugsfähige Kosten, ...
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Zu den Geldbußen gehören Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder. Diese Geldstrafen können, auch wenn sie betrieblich veranlasst sind, nicht als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten (bei privater Veranlassung) abgezogen werden. So kann zum Beispiel eine Geldbuße, die ein Schne...
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