
Als Gelöbnis bezeichnet man eine formelle und strenge Art des Versprechens. Es ist eine dem Eid gleichstehende Beteuerung, die Pflichten eines Beamten, Richters oder Rechtsanwalts getreulich zu erfüllen. Insbesondere kommen folgende Fälle in Betracht: Siehe auch: ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gelöbnis
[Öffentlicher Dienst] - Durch Gelöbnis wird auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten förmlich verpflichtet, wer im öffentlichen Dienst tätig ist, wenn keine andere Form (etwa Diensteid des Beamten) vorgesehen ist. Wenn er nicht ohnehin Amtsträger ist, wird der Gelobende dadurch „für den öffentlichen ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gelöbnis_(Öffentlicher_Dienst)

ist eine Erklärung, mit der jemand zustimmt (z. B. Erbenlaub) oder verspricht. Das G. erscheint bereits im Frühmittelalter (z. B. Urteilserfüllungsgelöbnis). Die Folgen des Bruches des Gelöbnisses hängen von verschiedenen Umständen ab und reichen von der Leistungsklage über die Schadensersatzklage, die Buße und die Geldstrafe bis zur Straf...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

GWDL (Grundwehrdienstleistende) schwören der Bundeswehr nicht die Treue bei der Vereidigung, sondern geloben die Treue. Der Grund ist, daß sie es sich ja nach der Wehrdienstzeit nochmal anders überlegen können. (Stichwort und Definition eingesand von Gerold Lübben)
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https://unmoralische.de/bundeswehr.htm

Gelöbnis, Recht: eidesgleiche Beteuerung, die z. B. ehrenamtliche Richter und Beamte leisten, welche aus Glaubens- und Gewissensgründen keinen Eid ablegen wollen. (Fahneneid)
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Gelöbnis wird der Ersatz für den Diensteid bei Soldaten im Grundwehrdienst (§ 9 Abs. 2 SoldG) und nichtdeutschen Beamten bezeichnet. Das Gelöbnis ist im Vergleich zum Eid die schwächere Form. Die Gelobenden bekennen sich damit zu ihren Pflichten. Der Text für Wehrpflichtige: ?Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und d...
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https://www.lexexakt.de/glossar/geloebnis.php

1. von Angestellten und Arbeitern im öffentlichen Dienst bei Dienstantritt abzugebende förmliche Erklärung, in der sie versprechen, Verfassung und Gesetze zu beachten und die Pflichten ihres Dienstes gewissenhaft zu erfüllen. – 2. von Wehrpflichtigen abzulegender Fahneneid. – 3. zugelassener Ersatz für einen Eid. Wer als ehrenamtlic...
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https://www.wissen.de//lexikon/geloebnis
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