
Die Geheimnishehlerei ist ein Straftatbestand im deutschen Wettbewerbsrecht und ist in {§|17|uwg_2004|juris} Abs. 2 Nr. 2 UWG geregelt. Danach wird bestraft, wer Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, welche durch eine Vortat nach {§|17|uwg_2004|juris} Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 UWG erlangt oder vom Täter anderweitig unbefugt verschafft worden sin...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Geheimnishehlerei
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