Gegenseitiger Vertrag Bedeutung

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Gegenseitiger Vertrag

Gegenseitiger Vertrag Logo #42090(synallagmatischer V.). Ein g. V. ist ein Vertrag, bei dem die notwendig beiderseitigen Verpflichtungen (anders z.B. Darlehen, nur einseitig verpflichtend) in einem gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnis - Synallagma - stehen; die eine Leistung soll nur um der anderen willen erbracht werden (Austausc...
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