
muss nach dem Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6) jeder Unternehmer durchführen. Gefährdungen wie Belastungen für die Beschäftigten ergeben sich zum Beispiel aus der Einrichtung der Arbeitsplätze, durch Maschinen, Gefahrstoffe, Lärm usw. Sie werden tätigkeitsbezogen ermittelt. Aus den Ergebnissen der G...
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