
Unter einer Gefahrserhöhung wird die nachträgliche Änderung der bei Vertragsabschluss bestehenden Ausprägung von Gefahrstatsachen verstanden: Die Gefahrserhöhung macht den Eintritt der versicherten Gefahr oder eine Vergrösserung des Schadens wahrscheinlicher. Siehe auch: Gefahrstatsache
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Nachträgliche Änderung der bei Vertragsabschluss bestehenden Ausprägung von Gefahrstatsachen, die zu einer Verschärfung des Gefahrszustandes führt, d.h. den Eintritt der versicherten Gefahr oder eine Vergösserung des Schadens wahrscheinlicher macht (Kommentar VVG - Fuhrer, Basel, 2001, N 17 zu Vorbe...
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