
ist das durch das Konzil von Trient (1545-63) in der Kirche vorgesehene, die Geburten festhaltende Verzeichnis. Es geht am Ende des 19. Jh.s auf den Staat über (- Personenstandsgesetz).
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Geburtenregister, Personenstandsregister, welches die Geburt eines Kindes dokumentiert. Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche dem Standesamt anzuzeigen. Verpflichtet hierzu sind die sorgeberechtigten Eltern, aber auch das Krankenhaus oder die Einrichtung, in der das Kind geboren ist. In ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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