Gebrauchsvorteile Bedeutung

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Gebrauchsvorteile

Gebrauchsvorteile Logo #42834Gebrauchsvorteile isV § 100 BGB sind die Vorteile die der Gebrauch einer Sache gewährt. Beispiel: So gewährt der Besitz einer Wohnung einen Wohnvorteil, der als Mietwert zu bemessen ist. Sie sind nach dem objektiven Wert (z.B. Mietwert) zu bemessen (BGH 14.07.1995 Az. V ZR 45/94 ).
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