
Juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Hoheitsgewalt über alle Rechtssubjekte, die in örtlicher Beziehung (zum Beispiel Wohnsitz, Aufenthalt) zu einem bestimmten Gebiet stehen. Gebietskörperschaften sind Bund, Länder und Gemeinden. Short version in English
Gefunden auf
https://austria-forum.org//af/AEIOU/Gebietsk%C3%B6rperschaften

Gebietskörperschaft Bund, Bundesländer und Gemeinden sind sogenannte Gebietskörperschaften, d. h. sie sind jeweils für einen bestimmten Bereich des Staates (in Teilfunktionen) und für die dort lebenden Menschen zuständig. Die Gebietskörperschaften bedürfen zur Besorgung ihrer Aufgaben verschiedener Institutionen, die meist gewählt werden; ...
Gefunden auf
https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

Gebietskörperschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Hoheitsgewalt über alle Rechtssubjekte, die in örtlicher Beziehung (zum Beispiel Wohnsitz, Aufenthalt) zu einem bestimmten Gebiet stehen. Gebietskörperschaften sind Bund, Länder und Gemeinden.
Gefunden auf
https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
Keine exakte Übereinkunft gefunden.