
Nach deutschem Recht werden Gebühren für Gericht und Rechtsanwälte bei gerichtlichen Streitigkeiten in vielen Fällen nach dem Gebührenstreitwert berechnet (in anderen Fällen gibt es feste Sätze oder Gebührenrahmen). Dieser orientiert sich, vereinfacht gesagt, am in Geld ausgedrückten Wert des Streitgegenstands. Das Anwaltshonorar und die ...
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In Geld bemessener Wert des Streitgegenstandes, nach dem sich die Berechnung der Gerichtskosten und Anwaltsgebühren richtet. Er wird auch Kostenstreitwert genannt oder einfach nur Streitwert genannt und ist in den §§ 39 bis 65 des Gerichtskostengesetzes (GKG) geregelt. Der Gebü...
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