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Gebäude geringer Höhe

Gebäude geringer Höhe Logo #42000 Als Gebäude geringer Höhe wird im deutschen Bauordnungsrecht ein Gebäude bezeichnet, bei dem der Fußboden keines Geschosses mit Aufenthaltsräumen im Mittel mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegt. == Siehe auch == == Einzelnachweis == ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Gebäude_geringer_Höhe

Gebäude geringer Höhe

Gebäude geringer Höhe Logo #42513Bei Gebäuden geringer Höhe darf der Fertigfußboden des obersten bewohnten Geschosses nicht mehr als 7 m über der natürlichen oder festgelegten Geländeoberfläche liegen.
Gefunden auf https://www.architektur-lexikon.de/cms/architekturlexikon-g/gebaeude-gering

Gebäude geringer Höhe

Gebäude geringer Höhe Logo #40001... sind Gebäude, bei denen der Fußboden keines Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, an keiner Stelle mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegt.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40001
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