[Achtung: Schreibweise von 1811] Gastfrey, -er, -este, adj. et adv. 1) Bereit, fremde und reisende Personen unentgeldlich aufzunehmen und zu bewirthen, eine in den ehemaligen Zelten, da es noch keine öffentliche Herbergen und Gasthöfe gab, sehr nöthige und hoch geschätzte Tugend. Seyd...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_0_424
Keine exakte Übereinkunft gefunden.