[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Ganzpacht, des -es, plur. die -pächte, im gemeinen Leben, diejenige Art des Pachtes, wo der Pachter alle Einkünfte genießet; zum Unterschiede von dem Halbpachte. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_0_209