
In der Verkehrsmittelwerbung steht bei praktisch jeder Flotte nach Absprache mit den Verkehrsbetrieben eine bestimmte Anzahl der Fahrzeuge für Ganzbemalung zur Verfügung. Der Werbungtreibende kann dabei das gesamte Fahrzeug für seine Werbegestaltung nutzen. Für die Gestaltung der Fensterflächen ist eine Sondergenehmigung der Verkehrsbetriebe n...
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