
Fụ̈rst
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Fürstabt. Titel eines Abtes, der dem Reichsfürstenstand angehörte. Der Rang geht auf die merowingisch-karolingische Zeit zurück, als Benediktinerabteien Reichsgut verliehen bekamen. Im SMA. gewannen Fürstäbte das Recht, auf dem Reichstag mit eigener Stimme ('Virilstimme') abzustimmen. Fürstäbte sind...
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im Hl. Römischen Reich Bezeichnung für Äbte, die Sitz und Stimme im Fürstenkolleg des Reichstags hatten.
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