
Auch Zusammenschlusskontrolle genannt - Behördliche Kontrolle der Zusammenschlüsse von Unternehmen, um eine marktbeherrschenden Stellung von Unternehmen zu verhindern. Sie hat die Aufgabe eine Marktstruktur zu erhalten und so einen geregelten Wettbewerb zwischen Unternehmen zu ermögl...
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ist eine vom Bundeskartellamt ausgeübte Aufsicht nach §§ 24 ff GWB. Dadurch soll sichergestellt werden, daß beim Zusammenschluß von Unternehmen keine marktbeherrschende Stellung entsteht.
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ist eine vom Bundeskartellamt ausgeübte Aufsicht nach §§ 24 ff GWB. Dadurch soll sichergestellt werden, daß beim Zusammenschluß von Unternehmen keine marktbeherrschende Stellung entsteht. (Zusammenschlußkontrolle) dem Bundeskartellamt übertragene Befugnisse im Hinblick auf die in § 37 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/fusionskontrolle/fusionskontrolle.

Aufgabenbereich des Bundeskartellamtes, um einen funktionierenden Wettbewerb zu erhalten. Die Fusionskontrolle hat das Ziel, durch Überwachung von Unternehmenszusammenschlüssen der Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung vorzubeugen. Die Fusionskontrolle ist durch die 2. Kartellgesetznovelle von 1973 in das Gesetz gegen We...
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https://www.wissen.de//lexikon/fusionskontrolle
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