
Die Funktionenübersicht bildet die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsplan nach Funktionen gegliedert ab. Die Funktionenübersicht ist dem Haushaltsplan als Anlage beizufügen.
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https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon.html

Begriff des Haushaltsrechts von Bund u. Ländern (§ 11 Haushaltsgrundsätzegesetz, § 12 Bundeshaushaltsordnung), Zusammenstellung der Einnahmen, Ausgaben u. Verpflichtungsermächtigungen eines Haushaltsplans nach Aufgabengebieten auf der Grundlage des Funktionenplans. Die F. bildet eine Anlage zum Haushaltsplan.
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https://www.wissen.de//lexikon/funktionenuebersicht
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