
Rechtlich maßgeblicher Zeitpunkt für Handlungen und Rechtsgeschäfte (z. B. Aufbewahrungs-, Benachrichtigungs-, Kündigungsfristen). Bezugszeitraum (Laufzeit), auf den sich eine Planung, Kontrolle (z. B. Buchführung), Analyse oder auch eine Dienstleistung (z. B. Kredit) beziehen kann. Die Dreiteilung ...
Gefunden auf
https://unternehmerinfo.de/Lexikon/F/Fristigkeit.htm

Rechtlich maßgeblicher Zeitpunkt für Handlungen und Rechtsgeschäfte (z. B. Aufbewahrungs-, Benachrichtigungs-, Kündigungsfristen).Bezugszeitraum (Laufzeit), auf den sich eine Planung, Kontrolle (z. B. Buchführung), Analyse oder auch eine Dienstleistung (z. B. Kredit) beziehen kann. Die Dreiteilung von Laufzeiten in kurz-, mittel- und langfrist...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/F/Fristigkeit.html
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