[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Fristgeld, des -es, plur. inus. außer von mehrern Summen dieser Art, die -er, ein Geld, welches die Gewerken alle Vierteljahr erlegen, wodurch das bestätigte Leben gefristet, d. i. beym Alten, oder in Kraft erhalten wird; die Fristung.
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