
Friedenspflicht ist ein Begriff aus dem Tarifvertragsrecht und aus dem Betriebsverfassungsrecht. Demnach sind die Tarifparteien (Gewerkschaften und Arbeitgeberverband/Arbeitgeber) bzw. die Betriebsparteien (Betriebsrat, Arbeitgeber) zu bestimmten Zeiten oder stets verpflichtet, Kampfmaßnahmen (Streiks, Aussperrung) zu unterlassen. Die Tarifpartei...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Friedenspflicht

gut für die Parteien eines Tarifvertrags. Diese müssen auf Streik und Aussperrung während der Vertragsdauer verzichten, vor solchen Maßnahmen miteinander verhandeln und diese zu vermeiden suchen.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Friedenspflicht, im kollektiven Arbeitsrecht das Verbot von Arbeitskämpfen während des Bestehens eines geltenden Tarifvertrags.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Friedenspflicht ist ein Begriff aus dem Tarifrecht und im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Demnach sind die Tarifparteien (Gewerkschaften und Arbeitgeber) zu bestimmten Zeiten verpflichtet, auf Kampfmaßnahmen (Streiks, Aussperrung) zu verzichten. Die Tarifparteien können eine absolute Friedenspfl...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42187

Mit Friedenspflicht wird die Zeit bezeichnet, während der die Tarifvertragsparteien an der Durchsetzung bestimmter Tarifinhalte gehindert sind. Die Friedenspflicht setzt immer einen Tarifvertrag voraus. Man unterscheidet zwischen der relativen und der absoluten Friedenspflicht. Die relative Friedenspflicht ergibt sich ohne ausdrückliche Vereinbar...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/friedenspflicht.php

Unter Friedenspflicht versteht man die Verpflichtung der Tarifvertragsparteien, während der Geltungsdauer eines Kollektivvertrag es auf Arbeitskampfmaßnahmen zur Durchsetzung von Forderung en zu verzichten und gegebenenfalls auf ihre Mitglieder einzuwirken, sich an die getroffenen Vereinbarungen zu halten. Eine schuldhafte Verletzung dieser Vert....
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/friedenspflicht/friedenspflicht.ht

Begriff des Arbeitsrechts: die Verpflichtung, Kampfmaßnahmen zu unterlassen. Jeder Tarifvertrag enthält nach herrschender Rechtsauffassung eine relative Friedenspflicht, d. h. das Verbot von Kampfmaßnahmen zum Zweck der Änderung der tariflichen Regelungen für die Dauer dieses Tarifvertrags. Die Friedenspflicht kann zu einer absolute...
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/friedenspflicht
Keine exakte Übereinkunft gefunden.