[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Friedegeboth, des -es, plur. die -e, noch in den Gerichten einiger Gegenden, ein Befehl Frieden zu halten, d. i. von Beleidigungen in Worten und Werken gegen andere abzustehen. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_2_2759