[Achtung: Schreibweise von 1811] (nicht gebräuchlich) Der Freyhalter, des -s, plur. ut nom. sing ein Undeutsches nach dem Engl. Freeholder gebildetes Wort, den Besitzer eines freyen, eigenthümlichen Landgutes zu bezeichnen; zum Unterschiede von dem Copyholder, Erbpächter oder Erbzinsmann. Richtiger gebraucht man da...
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